Geänderte Coronaschutzverordnung vom 07. Mai 2020

Seit dem 07.05. liegt uns die geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Aus der geänderten Verordnung ergeben sich für den Sportbereich folgende Änderungen:

• Erlaubt sind jetzt der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter Einhaltung strikter Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Hier ist insbesondere die Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen jederzeit sicherzustellen.
• Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
• Die oben genannten Änderungen treffen nicht auf die städtischen Turn- und Sporthallen zu, hier ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb untersagt.

Mit der schrittweisen Öffnung der Sportstätten zum jetzigen Zeitpunkt geht das Land Nordrhein-Westfalen einen mutigen Weg. Wir alle sind auch in eigener Verantwortung dazu aufgerufen, alles zu tun, damit es keine Rückschläge gibt. Deshalb bitten wir Euch sehr herzlich, sich streng an die Auflagen zu halten und insbesondere sicherzustellen, dass die Abstandsregeln auch während des Trainings eingehalten werden.
Die Stadt Mönchengladbach behält sich ausdrücklich vor, Anlagen, auf denen die Regeln nicht eingehalten werden, wieder zu schließen.

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